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Ein verlorenes Handy und das Finder-Selfie

Lukas hat sein Handy Samstagnacht verloren. Gemerkt hat er es erst am Sonntagmorgen. Da es ein Android Handy ist, konnte er mit Hilfe seines Googlekontos die Fotos einsehen. Der Finder hat Selfies gemacht. Mit Hilfe des Android Gerätemanager hat Lukas dann das Handy gesperrt und mit einer Nachricht um Rückruf gebeten, doch es kam kein Rückruf. Das Handy musste aufgeladen worden sein, weil das Selfie zu einer Zeit fotografiert wurde, zu der der Akku normalerweise leer gewesen wäre. Daraus schloss er, dass es jemand gefunden und aufgeladen hat.

Dienstagmorgen ging Lukas aufs Fundbüro, in der Hoffnung, dass es derjenige dort abgegeben hat. Das hat er nicht. Kein Rückruf. Er ging zur Polizei um nachzufragen, ob er das Handy als verloren bzw. gestohlen melden kann. Und ob er das Selfie auf Facebook posten darf, um nach der Identität des Finders zu fragen. Lukas hinterließ seine persönliche Daten und die Gerätenummer des Handys.

Die Polizei wird deshalb keine Fahndung ausrufen, doch bei Kontrollen wird hin und wieder auch nach dem Handy gefragt und die Gerätenummer kontrolliert. Sonst kann die Polizei nicht weiter helfen. Der Polizeibeamte wußte nicht genau, ob es rechtlich möglich ist, ein Bild von dem möglichen Finder zu posten, doch so wie Lukas es formulierte war es ok.

Lukas postete es am Dienstagabend. Einen Tag später war es 99 Mal geteilt. Auf einer Facebookseite mit fast 5000 Fans wurde der Handy-Finden-Aufruf mit Foto ebenfalls gepostet. Freitagnacht kam der Hinweis, wie der mögliche Finder heißt. Der Mann, der die Person auf dem Selfie erkannt hatte sandte eine Nachricht an die Facebookseite, dass er den Selfiemann direkt angeschrieben hat, mit dem dringenden Hinweis das Handy bei der Polizei abzugeben. Lukas weiß wie der Finder heißt und wird die nächsten Tage zur Polizei gehen.

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